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TIPPGEBER-PROGRAMM
SIE KENNEN JEMANDEN, DER VERKAUFT?
Geben Sie uns den Tipp. Verkauft der Eigentümer über uns, erhalten Sie eine Prämie.
TIPP ABGEBEN IN 3 KURZEN SCHRITTEN
Keine Anmeldung, keine Bankdaten. Wir bestätigen Ihren Tipp per E-Mail.
Danke für Ihren Tipp!
Wir bestätigen ihn per E-Mail und melden uns, sobald wir mit dem Eigentümer gesprochen haben.
Ihr Text zum Weitergeben an den Eigentümer:
FÜR DEN EIGENTÜMER
WAS DER EIGENTÜMER VON UNS BEKOMMT
Kostenlose Bewertung
Wir bewerten die Immobilie vor Ort und mit aktuellen Verkäufen in der Gemeinde. Kostenlos und unverbindlich.
Ehrliche Einschätzung
Persönlich von Johannes Breuss, mit einer realistischen Preisspanne statt einer Lockzahl.
Keine Verpflichtung
Der Eigentümer entscheidet selbst, ob und mit wem er verkauft. Wir sagen ihm offen, von wem der Tipp kommt.
ABLAUF
VOM TIPP ZUR PRÄMIE
Tipp abgeben
Ihre Daten, die Art der Immobilie und der Eigentümer. Sie bekommen eine Bestätigung per E-Mail.
Wir melden uns
Johannes ruft den Eigentümer an und bietet ihm die kostenlose Bewertung an. Sie müssen nichts weiter tun.
Verkauft? Prämie
Wird die Immobilie über uns verkauft, überweisen wir Ihnen Ihre Prämie.
WER TIPPEN KANN
SIE HÖREN ES OFT ALS ERSTE
Bevor eine Immobilie im Internet steht, wissen es meist Nachbarn, Freunde und Bekannte.
- Sie erhalten 10 % unserer Netto-Provision aus dem Verkauf, höchstens 2.000 €.
- Ausgezahlt wird, wenn die Immobilie über Breuss & Partner verkauft ist und unsere Provision eingegangen ist.
- Der Eigentümer weiß von Ihrem Tipp und ist einverstanden, dass wir ihn anrufen. Wir sagen ihm, dass der Tipp von Ihnen kommt.
- Die Immobilie ist noch nicht inseriert, kein anderer Makler ist beauftragt, und sie ist uns noch nicht bekannt. Es zählt der erste Tipp.
- Mitmachen können Privatpersonen ab 18. Wer den Eigentümer beruflich betreut (z. B. Hausverwaltung, Bank, Steuerberatung), kann keine Prämie erhalten.
IHR ANSPRECHPARTNER
Mag. iur. Johannes Breuss
Fragen zum Tippgeber-Programm? Rufen Sie mich gerne an.
+43 650 3243996HÄUFIGE FRAGEN
GUT ZU WISSEN
Wie viel bekomme ich genau?
10 % unserer Netto-Provision aus dem Verkauf, höchstens 2.000 €. Die Höhe hängt vom Kaufpreis und von unserer Provision ab.
Was, wenn nicht verkauft wird?
Dann gibt es keine Prämie. Die Prämie gibt es nur, wenn der Verkauf über uns zustande kommt.
Muss der Eigentümer Bescheid wissen?
Ja. Sprechen Sie vorher mit ihm. Wir melden uns nur bei Eigentümern, die einverstanden sind.
Muss ich mich anmelden?
Nein. Formular ausfüllen, fertig. Ihre Bankverbindung fragen wir erst, wenn die Prämie fällig ist.
SIE KENNEN JEMANDEN, DER VERKAUFT?
Ihr Tipp kann Ihnen bis zu 2.000 € bringen.
TIPP ABGEBEN SEITE TEILENTippgeber-Bedingungen der Breuss & Partner GmbH
Fassung 3, Stand 04.11.2026
1. Worum es geht
1.1 Die Breuss & Partner GmbH, Marktstraße 38, 6850 Dornbirn („wir“), belohnt Hinweise auf Eigentümer, die ihre Immobilie verkaufen möchten („Tipp“). Wer uns einen Tipp gibt, ist „Tippgeber“.
1.2 Diese Bedingungen gelten für jeden Tipp, den wir über unser Tippgeber-Formular, per E-Mail oder telefonisch erhalten.
1.3 Die Teilnahme ist kostenlos und unverbindlich. Ein Anspruch darauf, dass wir einen Tipp annehmen oder einen Auftrag übernehmen, besteht nicht.
1.4 Teilnehmen können Personen ab 18 Jahren.
2. Was als Tipp zählt
2.1 Ein Tipp besteht aus:
- Ihrem Namen, Ihrer E-Mail-Adresse und Ihrer Telefonnummer,
- der Art der Immobilie (Wohnung, Haus oder Grundstück) und ihrem Ort,
- dem Namen des Eigentümers und, wenn wir uns melden sollen, seiner Telefonnummer.
2.2 Ein Tipp gilt nur für die Immobilie, die Sie uns nennen, nicht für weitere Immobilien desselben Eigentümers.
2.3 Kein Tipp im Sinne dieser Bedingungen liegt vor, wenn zum Zeitpunkt des Tipps
- die Immobilie bereits öffentlich zum Verkauf angeboten wird,
- bereits ein anderer Makler mit dem Verkauf beauftragt ist oder
- wir mit dem Eigentümer über den Verkauf dieser Immobilie schon in Kontakt stehen oder er sich in den letzten 12 Monaten deswegen bei uns gemeldet hat.
2.4 Erhalten wir mehrere Tipps zur selben Immobilie, zählt der zuerst bei uns eingegangene. Maßgeblich ist die Eingangszeit des Formulars oder der Nachricht. Wir bestätigen jeden Tipp innerhalb von 5 Werktagen per E-Mail und teilen Ihnen mit, ob er zählt. Zählt er nicht, nennen wir den Grund.
3. Einverständnis des Eigentümers
3.1 Bevor Sie uns einen Tipp geben, sprechen Sie mit dem Eigentümer. Er muss einverstanden sein, dass Sie uns seinen Namen und seine Telefonnummer nennen und dass wir ihn anrufen.
3.2 Mit dem Absenden bestätigen Sie, dass dieses Einverständnis vorliegt. Ohne Einverständnis ist der Tipp ungültig. Bestätigen Sie es wider besseres Wissen, ersetzen Sie uns den Schaden, der uns daraus entsteht.
3.3 Im ersten Gespräch fragen wir den Eigentümer, ob er mit unserem Anruf einverstanden ist. Ist er es nicht, melden wir uns nicht wieder und löschen seine Daten.
3.4 Sie können dem Eigentümer stattdessen unsere Kontaktdaten weitergeben. Meldet er sich bei uns und nennt Sie als Tippgeber, gilt das als Ihr Tipp.
3.5 Wir sagen dem Eigentümer, dass sein Kontakt von Ihnen kommt. Dazu verpflichtet uns der Datenschutz (Art. 14 DSGVO). Fragt er nach, sagen wir ihm auch, dass es für Tipps eine Prämie geben kann.
4. Ihre Rolle als Tippgeber
4.1 Sie geben uns nur den Hinweis und den Kontakt. Sie vermitteln nicht, beraten den Eigentümer nicht, verhandeln nicht, nennen keine Preise, führen keine Besichtigungen durch und geben keine Erklärungen in unserem Namen ab. Sie sind nicht berechtigt, uns zu vertreten.
4.2 Über den Tipp hinaus entsteht kein Auftragsverhältnis. Aufwände, die Ihnen entstehen, ersetzen wir nicht.
4.3 Das Programm ist für gelegentliche, private Hinweise gedacht. Wer regelmäßig Tipps gegen Prämie gibt, braucht dafür in der Regel eine Gewerbeberechtigung. Ab der dritten Prämie im selben Kalenderjahr zahlen wir deshalb nur gegen Nachweis einer passenden Gewerbeberechtigung.
5. Ihre Prämie
5.1 Für einen Tipp, der zum Verkauf führt, erhalten Sie **10 % der Netto-Provision, die wir aus diesem Verkauf tatsächlich erhalten, höchstens 2.000 € je Immobilie.** Netto-Provision heißt: unsere Provision von Verkäufer und Käufer zusammen, ohne Umsatzsteuer.
5.2 Der Anspruch entsteht nur, wenn alle drei Bedingungen erfüllt sind:
- Der Eigentümer beauftragt uns innerhalb von 12 Monaten nach Ihrem Tipp mit dem Verkauf.
- Die Immobilie wird über uns verkauft, und der Kaufvertrag ist rechtswirksam.
- Unsere Provision ist vollständig bei uns eingegangen.
5.3 Kommt kein Verkauf über uns zustande, erhalten Sie keine Prämie, auch wenn Ihr Tipp zutreffend war.
5.4 Erhalten wir nur einen Teil der Provision, berechnet sich die Prämie aus diesem Teil. Müssen wir die Provision ganz oder teilweise zurückzahlen, zahlen Sie die Prämie im selben Verhältnis zurück.
5.5 Keine Prämie erhalten:
- der Eigentümer der Immobilie und Miteigentümer,
- deren Ehe-, eingetragene oder Lebenspartner sowie deren Eltern und Kinder,
- unsere Mitarbeiter und deren Angehörige,
- Personen, die den Eigentümer in Vermögens-, Rechts-, Steuer- oder Immobilienangelegenheiten beruflich betreuen, zum Beispiel Hausverwaltung, Bank-, Finanz- und Versicherungsberatung, Steuerberatung, Rechtsanwälte, Notare und Sachverständige,
- Immobilienmakler und Personen, die für einen anderen Makler tätig sind.
5.6 Die Prämie gilt für Verkäufe. Für Vermietungen gibt es keine Prämie.
6. Auszahlung
6.1 Sobald unsere Provision eingegangen ist, melden wir uns per E-Mail und fragen nach Ihrer Bankverbindung, Ihrer Anschrift und Ihrer Sozialversicherungsnummer. Anschrift und Sozialversicherungsnummer brauchen wir, weil wir Prämien dem Finanzamt melden müssen, soweit das Gesetz es vorschreibt (§ 109a EStG).
6.2 Wir überweisen die Prämie innerhalb von 14 Tagen, nachdem wir diese Angaben vollständig erhalten haben.
6.3 Die Prämie ist ein Gesamtbetrag, einschließlich einer allfälligen Umsatzsteuer. Sind Sie umsatzsteuerpflichtiger Unternehmer, teilen Sie uns das bitte vor der Auszahlung mit.
6.4 Die Prämie ist für Sie in der Regel steuerpflichtiges Einkommen. Für die Versteuerung und für allfällige gewerbe- oder sozialversicherungsrechtliche Pflichten sind Sie selbst verantwortlich.
7. Datenschutz
7.1 Wir verarbeiten Ihre Daten und die Daten des Eigentümers nur, um den Tipp zu bearbeiten, den Eigentümer zu kontaktieren und die Prämie abzuwickeln. Tipps, aus denen kein Auftrag wird, löschen wir spätestens 15 Monate nach dem Eingang. Unterlagen zu einer ausgezahlten Prämie bewahren wir so lange auf, wie es das Steuerrecht verlangt. Näheres steht in unserer Datenschutzinformation: www.breusspartner.at/datenschutzinformation
7.2 Sie behandeln Informationen, die Sie im Zusammenhang mit dem Tipp von uns erhalten, vertraulich.
8. Haftung
8.1 Ob es zu einem Auftrag oder Verkauf kommt und zu welchen Bedingungen, entscheiden der Eigentümer und wir. Wir übernehmen keine Gewähr, dass ein Tipp zu einem Verkauf führt.
8.2 Wir haften für Schäden, die wir vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachen, und für Personenschäden. Für sonstige Schäden aus leichter Fahrlässigkeit haften wir nicht.
9. Änderungen und Ende des Programms
9.1 Wir können das Tippgeber-Programm und diese Bedingungen für künftige Tipps ändern oder beenden. Änderungen veröffentlichen wir auf dieser Seite.
9.2 Für Tipps, die vor einer Änderung bei uns eingegangen sind, gelten die Bedingungen, die zum Zeitpunkt des Eingangs galten.
10. Recht und Gerichtsstand
10.1 Es gilt österreichisches Recht ohne seine Verweisungsnormen. Sind Sie Verbraucher mit gewöhnlichem Aufenthalt in einem anderen Staat, bleiben die zwingenden Verbraucherschutzbestimmungen dieses Staates unberührt.
10.2 Sind Sie Unternehmer, ist Gerichtsstand das sachlich zuständige Gericht in Dornbirn. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
10.3 Ist eine Bestimmung unwirksam, bleiben die übrigen wirksam.